REACH
Vossloh-Schwabe ist sich aller relevanten Verpflichtungen aus der EG-Verordnung Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) bewusst und folgt diesen.
Erklärung zur Einhaltung der Bestimmungen der Verordnung EG 1907/2006 (REACH)
In den Artikeln, die wir Ihnen nach bestem Wissen und Gewissen zur Verfügung stellen, ist keiner der in der jeweils aktuellen SVHC-Kandidatenliste aufgeführten Stoffe in einer Konzentration von mehr als 0,1 % (w/w) enthalten.
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RoHS
Erklärung zur Einhaltung der Bestimmungen der EU-Richtlinien 2011/65/EU (RoHS 1&2) und 2015/863/EU (RoHS 3)
Hiermit erklären wir, dass sämtliche VS-Produkte vollumfänglich den Anforderungen der EU-Richtlinie 2011/65/EU (RoHS 1&2) und 2015/863/EU (RoHS 3) und deren zugehörigen Ergänzungen entsprechen. Dies gilt für alle Produktgruppen und Fertigungsverfahren.
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PPWR
Erklärung zur Einhaltung der Bestimmungen der Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR)
Vossloh-Schwabe Deutschland erklärt hiermit, dass die für unsere Produkte verwendeten Verpackungen nach bestem Wissen und auf Grundlage der von unseren Lieferanten bereitgestellten Informationen in Übereinstimmung mit allen relevanten Anforderungen der Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) hergestellt werden.
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